Hilfsmittel sind Gegenstände, die dabei unterstützen, krankheits- oder altersbedingte Einschränkungen auszugleichen, bei einer Rehabilitation zu unterstützen oder im Falle einer Behinderung die Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen. Der Begriff Hilfsmittel wird in der Regel dann verwendet, wenn dieses als medizinisch notwendig erachtet und ärztlich verordnet wird.
„Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen." (§ 33 Abs. 1 SGB V)
Die Anwendungsgebiete sind vielfältig, Beispiele sind:
Grundsätzlich ist ein Rezept über Hilfsmittel nach Ausstellung 28 Tage gültig.
Ja, das Rezept wird im Original benötigt. Allerdings können Sie Ihr Rezept vorab auch gern per E-Mail oder Fax an uns schicken. Das Original können Sie dann nachträglich abgeben oder per Post an uns senden. Bitte nehmen Sie Rücksprache unter der Telefonnummer 034297 742-0.
Sobald Sie das Rezept vom Arzt erhalten haben, können Sie das Sanitätshaus aufsuchen. Das Fachpersonal im Sanitätshaus berät Sie zu den Produkten und übernimmt die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.
Gern können Sie zu einer unserer Filialen kommen. Unser Team berät Sie gern.
FilialenDas Sanitätshaus darf grundsätzlich frei gewählt werden, dieses muss aber Vertragspartner Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein, damit die Kosten übernommen werden können.
Gern können Sie sich vorab telefonisch bei der ORTHOVITAL GmbH erkundigen unter der Telefonnummer 034297 742-0.
Grundsätzlich sind die folgenden vier Möglichkeiten zu unterscheiden.
Grundsätzlich ist das Sanitätshaus zuständig, von dem Sie Ihr Hilfsmittel erhalten haben. Gern helfen wir Ihnen weiter unter Telefonnummer 034297 742-0.
In der Regel gewährleisten die Krankenkassen einen Kostenzuschuss für mindestens zwei Paar Kompressionsstrümpfe pro Kalenderjahr.
In der Regel gewährleisten die Krankenkassen einen Kostenzuschuss für mindestens zwei Paar orthopädische Einlagen pro Kalenderjahr.
Ein monatliches Pflegepaket enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell bis zu 40 €. Dabei handelt es sich um qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Einweg-Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Rezept- und kostenfreien Anspruch auf dieses monatliche Pflegepaket haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher noch Pflegestufe), die privat von Angehörigen, ggf. auch mit Unterstützung eines Pflegedienstes, zu Hause versorgt werden. Somit haben sehr viele Menschen Anspruch auf ein monatliches Pflegepaket.
Ein Antrag auf Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Kunden ab dem 18. Lebensjahr müssen bei jedem Hilfsmittel eine Beteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, erbringen. Die Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % dieses Erstattungsbetrages der Krankenkasse, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.
Der Eigenanteil ist zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung zu bezahlen und tritt bei Hilfsmitteln auf, die Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ersetzen und die auch Menschen ohne gesundheitliches Handicap benötigen.
Ein gutes Beispiel hierfür sind orthopädische Schuhe. Der Kunde erspart sich durch die Sachleistung der Krankenkasse den Kauf von normalen Haus- und Straßenschuhen. Der vom Kunden zu tragende Eigenanteil bei orthopädischen Straßenschuhen beträgt 76 €, für orthopädische Hausschuhe 40 €.
Weitere Beispiele für Eigenanteile sind Autokindersitze, Brustprothesen-BH und -Badeanzüge.
Entscheidet sich der Kunde für eine Versorgung außerhalb der Standardversorgung, so muss er einen Privatanteil übernehmen oder die Kosten für das Hilfsmittel komplett tragen. Den Preis für Standardversorgung bestimmt die Krankenkasse des Kunden.
Die Gründe für einen Privatanteil können sehr persönlich und individuell sein. Neben besonderen Funktionalitäten des Hilfsmittels können auch optische Aspekte wie Design und Farbe sowie praktische Gesichtspunkte wie die einfachere Pflege oder Handhabung des Hilfsmittels eine Rolle spielen.
Für diese Hilfsmittel haben die Krankenkassen einen Festpreis für Sanitätshäuser festgelegt. Entscheidet sich der Kunde für eine Einlagen- oder Kompressionsversorgung außerhalb der Standardversorgung, so muss er eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten. Das heißt, eine wirtschaftliche Aufzahlung ist dann zu leisten, wenn der Kunde mehr Komfort wünscht als der Festbetrag der Krankenkasse abdeckt.
Die Gründe für die Wahl einer höherwertigen Versorgung können sehr persönlich und individuell sein. Neben besonderen Funktionalitäten des Hilfsmittels können auch optische Aspekte wie Design und Farbe sowie praktische Gesichtspunkte wie die einfachere Pflege oder Handhabung des Hilfsmittels eine Rolle spielen.
Die wirtschaftliche Aufzahlung kann jedes Sanitätshaus individuell festlegen. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung zu bezahlen.
Prothetik, Orthetik, Epithetik, Bandagen, Mieder, Gehschule
Maßschuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Diabetikerversorgung, Therapieschuhe
Bandagen, Kompressionsversorgung, Pflegeartikel, Alltagshilfen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Körperfunktionsmessgeräte, Wellness- und Sportartikel, Fußpflege und -massage, Schwangerschafts- und Babyartikel, Brustprothesen und -ausgleich, Perücken
Dynamische Orthesen, Sitzschalen, Korsetts, Rollstühle, Geh- und Stehhilfen
Rollstühle, Scooter, Rollatoren, Geh- und Stehhilfen, Badehilfen, Mobilitätshilfen, Toilettenhilfen, Lagerungshilfen, Pflegehilfsmittel und -betten
Dekubitusversorgung, Wundversorgung, Enterale und Parenterale Ernährung, Stomaversorgung, Inkontinenzversorgung
Ja, in Notfällen können Sie uns auch außerhalb unserer normalen Geschäftszeiten erreichen unter der Telefonnummer 034297 742-0. So ist auch im Notfall Hilfe sichergestellt.
Unsere Mitarbeiter der Verwaltung stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:30 Uhr gern zur Verfügung.
Grundsätzlich benötigen Sie keinen Termin. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Besuch und beraten Sie gern.
Zu Stoßzeiten ist auch in unseren Läden oft viel los. Um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden und genügend Zeit für eine ausführliche Beratung zu haben, bietet es sich an, einen Termin vorab mit uns zu vereinbaren.
Hier finden Sie alle ORTHOVITAL-Filialen mit den entsprechenden Telefonnummern.
FilialenDie Lieferzeit ist grundsätzlich von der Komplexität der Versorgung abhängig.
Viele Produkte im Sanitätshaus haben wir auf Lager. Sollte ein Produkt einmal nicht vorrätig sein, sind schnelle Lieferzeiten ein Muss. Die gewünschten Produkte sind dann im Normalfall innerhalb von wenigen Werktagen vor Ort.
Bei Maßbestellungen und Maßanfertigungen kann die Lieferung etwas länger dauern. Für die Anfertigung von Einlagen benötigen wir etwa fünf Werktage.
Geht der Versorgung eine Genehmigung der Krankenkasse voraus, kann es bedingt durch die Bearbeitungsdauer der Krankenkasse zu Verzögerungen kommen. Sobald wir die Rückmeldung der Krankenkasse haben, kümmern wir uns umgehend um eine Terminvereinbarung mit Ihnen.
Bei Hilfsmitteln zur Therapie der Erkrankung muss nach §13 Abs. 3a SGB V die Genehmigung Ihrer Krankenkasse spätestens bis drei Wochen nach Antragseingang bei Ihrer Krankenkasse oder in Fällen, in denen ein Gutachten vom Medizinischen Dienst notwendig ist, binnen fünf Wochen nach Antragseingang vorliegen. (Sofern Ihre Krankenkasse ein Gutachten einholen möchte, muss Ihre Krankenkasse Sie unverzüglich informieren. Bitte setzen Sie auch uns darüber in Kenntnis.)
Bei Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich gilt die Fristenregelung des §18 SGB IX. Hiernach muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden. Eine Fristverlängerung ist unter Umständen möglich.
Gern sind wir Ihnen bei der Einholung der Genehmigung behilflich.
Unter Homecare versteht man die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln sowie medizinischer Ernährung zu Hause oder in Pflege- und Altenheimen. Die Besonderheit dieser Versorgungsform ist, dass die Produkte in der Häuslichkeit von qualifizierten Kranken- und Altenpflegern abgegeben werden.
Das geschulte Fachpersonal übernimmt die Versorgung im Rahmen einer ärztlichen ambulanten Therapie mit vergleichbarer Qualität wie in der Klinik. Dabei steht die Homecare im engen Kontakt mit den Angehörigen, mit Pflegedienst und behandelnden Ärzten. Die ORTHOVITAL-Homecare koordiniert, berät, schult, leitet an, dokumentiert und therapiert in den Bereichen Inkontinenz, Tracheostoma, Antidekubitus-Systeme, Stoma, Wundversorgung und Ernährung.
Nicht zu verwechseln mit der Versorgung durch ambulante Pflegedienste zu Hause oder im Pflegeheim: Ambulante Pflege ist die professionelle, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, zum Beispiel bei der Körperpflege oder der Unterstützung im Haushalt.
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